Pressemeldungen -
Westfalen-Blatt - Zinswettgeschäfte Stadt B.O.
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Freitag, 05. Juni 2009 |
Bürgermeister: »Das ist eindeutig«
Von Claus Brand
Bad Oeynhausen (WB). Das Ergebnis zur Prüfung der Zinsgeschäfte der Stadt durch den Regierungspräsidenten (RP) liegt vor. Die Behörde hat die Rechtsauffassung des Landrates bestätigt.
»Die Prüfung hat ergeben, dass die Aufsichtsmaßnahmen des Landrates gegenüber Stadt und Bürgermeister nicht zu beanstanden sind«, erklärte Joachim Volkmer, Sprecher des RP. Der Bad Oeynhausener Rat hatte in einer Sondersitzung am 14. Mai die Prüfung durch den RP beschlossen. Die vom Landrat geforderten Maßnahmen zur Risikominimierung der Zinssicherungsgeschäfte werden vom RP begrüßt. Weiter heißt es: »Bei zwei Spread-Swap-Geschäften, die Bürgermeister und Kämmerer für die Stadt 2007 und 2008 abgeschlossen haben, ist die Risikoverteilung zu Lasten der Stadt nicht angemessen bewertet worden.«
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Allerdings sei es inzwischen zu einer Neuvereinbarung mit der Westdeutschen Landesbank gekommen. Volkmer: »Der Rat der Stadt hat es selbst in der Hand, weitere Kontroll- und Sicherungsinstrumente für die Zukunft festzulegen.« Auch die Überprüfung, ob der Landrat das Dienstrecht gegenüber dem Bürgermeister recht- und pflichtgemäß ausgeübt hat, habe keinen Grund zur Beanstandung ergeben. Für die Prüfung von Haftungsansprüchen nach dem Landesbeamtengesetz, die Schaden und Verschulden voraussetzen, sei die Stadt zuständig. Das wirtschaftliche Handeln der Stadt werde im Blick der Gemeindeprüfungsanstalt NRW bleiben. »Das ist eine eindeutige Aussage. Ich fühle mich in meiner Haltung bestätigt«, sagte gestern der Bürgermeister. » Ich gehe davon aus, dass der ständige Versuch, mir am Zeuge zu flicken, beendet ist. Ich habe mir kein Verschulden vorzuwerfen.« Der in der Sonderratssitzung gefasste Beschluss umfasste, abgesehen von der RP-Prüfung, weitere Punkte. Mit den Stimmen von CDU, FDP, Grünen, der Fraktion Barg/Nicke und vier Stimmen aus der SPD war beschlossen worden, dass ein externer Finanzexperte feststellen soll, welcher finanzielle Schaden der Stadt durch die Zinsgeschäfte entstanden ist. Nach Feststellung einer Schadenshöhe soll diese beim »kommunalen Schadensausgleich« angemeldet werden. Würde dort eine Übernahme abgelehnt, soll ein Experte auf dem Gebiet des Verwaltungsrechtes die Haftungsfrage in Bezug auf den Bürgermeister prüfen. Der Beschluss sah auch vor, dass der Erste Beigeordnete dem Rat eine Auswahl an Experten vorschlägt. Die nächste Ratssitzung ist am Mittwoch, 24. Juni, 17 Uhr, im Rathaus I. Für die Sitzung will die Fraktion Barg/Nicke beantragen, die Prüfung der Haftung nach Feststellung einer Schadenshöhe auf den Kämmerer zu erweitern.
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© 2009 WESTFALEN-BLATT - Bad Oeynhausener Anzeiger und Tageblatt 04.06.2009 |
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