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Gericht lehnt Eilantrag gegen Ratsbeschluss ab
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Samstag, 22. Juni 2013
Stadt darf Gesellschafter bei "Westfalen Weser Energie" werden / Bürgerinitiative will keine Beschwerde einlegen

Von Heidi Froreich
Bad Oeynhausen. Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann darf am kommenden Montag unterschreiben. Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden hat gestern den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit der der Stadt Bad Oeynhausen untersagt werden sollte, ihre Anteile an der Eon Westfalen Weser AG an die neu zu gründende Westfalen Weser Energie GmbH & Co KG (WWE) zu übertragen.

Wie berichtet hatte sich der Rat am vergangenen Dienstag für diesen Weg ausgesprochen. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens "Starke Stadtwerke" wollten diesen Schritt mit dem Eilantrag verhindern.

Trotz der Ablehnung zeigt sich Anwalt Stefan Ott, der die Antragsteller vertritt, gestern zufrieden: "Wir werden gegen diesen Beschluss aller Wahrscheinlichkeit nach kein Rechtsmittel einlegen. "Sehr erfreut" seien die Antragsteller über die rechtliche Bewertung durch die Verwaltungsrichter. Das Verwaltungsgericht hat ausgeführt, dass die WWE Rechtsnachfolgerin im Sinne des Bürgerbegehrens der Eon Westfalen-Weser sei. "Die Zielrichtung des Bürgerbegehrens, die an der vormaligen Gesellschaft bestehenden Anteile zu veräußern, kann auch nach der Gründung der neue Gesellschaft durch Ausübung des Sonderkündigungsrechts erreicht werden", heißt es im Beschluss der Verwaltungsrichter.

Auch Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann ist mit dem Beschluss aus Minden zufrieden: "Ich bin in meiner Rechtsauffassung bestärkt worden." Die Richter halten den Eilantrag für unzulässig. Wörtlich: "Der Antrag geht ins Leere". Denn mit der Sitzung des Verwaltungsrats im Anschluss an die Ratssitzung sei der Ratsbeschluss bereits umgesetzt.

Auch an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hegen die Richter erhebliche Zweifel - genauso wie Mueller-Zahlmann. Es fehle an der "Begründung für die Fragestellung". "Bei den Bürgern wird ein Entscheidungsdruck aufgebaut, der mit den Tatsachen nicht in Einklang zu bringen ist", heißt es in den Entscheidungsgründen.

Außerdem seien in der Begründung "wesentliche Tatsachen nicht richtig, beziehungsweise unvollständig dargestellt" worden. Der in Rede stehende Aktienanteil betrage 1,57187 Prozent - nicht, wie von der Initiative vorgetragen 3,45 Prozent. Auch den fehlenden Hinweis auf die ausschließliche kommunale Trägerschaft halten die Richter für fehlerhaft: "Das kann zur Verfälschung des Bürgerwillens beitragen."

© 2013 NEUE WESTFÄLISCHE - Bad Oeynhausener Kurier vom 22.06.2013