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Trotz Anklage mehr Geld für den Kämmerer
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Samstag, 19. Oktober 2013
Kritik an erneuter Beförderung

Von Viola Dietrich
Bad Oeynhausen (WB). Kämmerer Marco Kindler soll nach Informationen dieser Zeitung von Besoldungsstufe A15 auf A16 befördert werden. Daran gibt es Kritik. Die Entscheidung des Rates in nicht-öffentlicher Sitzung liegt dem Kreis als Kommunalaufsicht zur Prüfung vor.

»Da es sich um ein aktuelles Verfahren handelt, können wir derzeit nicht mehr zu diesem Thema sagen«, sagte Kreissprecher Oliver Roth am Freitag auf Anfrage des WESTFALEN-BLATTS. Es sei üblich, dass der Kommunalaufsicht die Ratsprotokolle zur Verfügung gestellt werden. Sollte dann etwas zu beanstanden sein, werde die Stadt um eine Stellungnahme gebeten.

Anlass für Kritik an der Höhergruppierung gibt die Anklage, die noch immer gegen den Kämmerer im Raum steht. Wie mehrfach berichtet, sollen sich Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann und Kindler der schweren Untreue strafbar gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld wirft ihnen vor, sie hätten ohne nötige Sachkenntnis mit der West-LB drei extrem risikoreiche Zinswetten vereinbart, die die Stadt viel Geld gekostet hätten. Die Anklageschrift liegt inzwischen bei der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bielefeld. Sie wird entscheiden, ob sie die Anklage zulässt und ein Prozess stattfindet.

Heiner Cloesges, beim Bund der Steuerzahler NRW zuständig für öffentliche Finanzen, sieht keine formalen oder rechtlichen Probleme bei der Höherstufung. »Das anhängige Verfahren stellt die Beförderung allerdings in einem anderen Licht dar. Es ist doch eher kritisch zu sehen und hat ein gewisses Geschmäckle«, sagt Heiner Cloesges. Schließlich führe jede höhere Besoldung auch zu höheren Pensionsansprüchen.
Marco Kindler ist seit 2004 für die Stadt Bad Oeynhausen tätig. In Laufbahnen des höheren Dienstes gilt nach dem Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen die Besoldungsgruppe A 13 als Einstiegsgehalt. Das Grundgehalt wird, soweit die Besoldungsordnung nicht feste Gehälter vorsieht, nach Stufen bemessen. Dabei erfolgt der Aufstieg in eine nächsthöhere Stufe nach bestimmten Zeiten mit dienstlicher Erfahrung und der Leistung. Vera Clement vom nordrhein-westfälischen Innenministerium erläutert: »Bei einer Höhergruppierung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, das können, Befähigung,

Eignung und fachliche Leistung, aber auch Dienstalter und die Größe der Stadt sein.« Die ersten drei Faktoren müssen im Laufe einer Dienstzeit stets unter Beweis gestellt werden, eine Höhergruppierung muss aber auch durch entsprechende Beurteilungen des Vorgesetzten – in diesem Fall Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann – gedeckt sein. Bereits zum 1. Mai 2012 war Kindler zum Stadtverwaltungsdirektor (A15) befördert worden. Eine erneute Beförderung zum Leitenden Stadtverwaltungsdirektor (A16 ) lehnte der Hauptausschuss im September dieses Jahres ab, der Rat stimmt dem Beschlussvorschlag nach Informationen dieser Zeitung allerdings zu.

Klaus Mueller-Zahlmann äußert sich auf Nachfrage nicht zu dem konkreten Vorgang. »Seitens der Stadt wird es keine Auskünfte zu Gehältern und Besoldung von Mitarbeitern geben. Es handelt sich hierbei um personenbezogene Daten, die selbstverständlich dem Datenschutz unterliegen. Natürlich steht es jedem frei, sich im Stellenplan, der regelmäßig Bestandteil der Haushaltssatzung ist, über die Bewertung der einzelnen Stellen zu informieren. Die Entscheidung über den Stellenplan und daraus resultierende Maßnahmen trifft der Rat der Stadt Bad Oeynhausen«, äußerte sich der Bürgermeister.

Im Vergleich zu anderen, ähnlich großen Städten wie Bad Oeynhausen scheint die Besoldung des Kämmerers in der Stufe A   16 nicht ungewöhnlich zu sein. So ist dies in Bad Salzuflen (etwa 54 000 Einwohner) und Erftstadt (51 000) der Fall. Auch in Minden, mit 82   000 Einwohner allerdings erheblich größer, ist der Kämmerer in der Stufe A16 eingruppiert. In der Besoldungsgruppe A   15 gibt es ab Januar 2014 in der Erfahrungsstufe 6 ein Grundgehalt von 4369,26 Euro, in der Besoldungsgruppe A16, gleiche Erfahrungsstufe, sind es 4821,68 Euro.

© 2013 WESTFALEN-BLATT - Bad Oeynhausener Anzeiger und Tageblatt vom 19.10.2013