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Kontroll-Stelle sollte ausgelagert werden |
Mittwoch, 24. Februar 2010 | |||||||
Rechnungsprüfungsamt: Mitarbeiter befürchten Abschiebung der Aufgabe - Beratung im Rat abgesetzt Von Claus Brand Bad Oeynhausen (WB). Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann (SPD) will das städtische Rechnungsprüfungsamt zur Kreisverwaltung nach Minden auslagern. Er begründet dies mit Kostenersparnis. Darüber sollte heute im nicht öffenlichen Teil des Stadtrates beraten werden. Nach Gesprächen am Montag zwischen Bürgermeister und einigen Ratsfraktionen ist das Thema nach Informationen des WESTFALEN-BLATTS aber kurzfristig von der Tagesordnung zurückgezogen worden. Für die Verlagerung der Aufgabe nach Minden sollten zwei vom Stadtrat bestellte Rechnungsprüfer formal abberufen werden. Die betroffenen Mitarbeiter sollten innerhalb der Verwaltung versetzt werden. Zum Sachverhalt befragt sagte Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann gestern Nachmittag: »Das Thema steht nicht auf der Tagesordnung.« Für die vorgesehenen Beratungen war eine Sitzungsvorlage erarbeitet worden. Während Bürgermeister und Verwaltung das Thema als Personalangelegenheit einstuften und deshalb nicht öffentlich beraten wollten, sah das Rechnungsprüfungsamt dies im Vorfeld der Sitzung in einer schriftlichen Stellungnahme, die dem WESTFALEN-BLATT vorliegt, völlig anders. Es gehe nicht um eine Personalangelegenheit, sondern um die Funktion der Rechnungsprüfung an sich. Hintergrund: Das Rechnungsprüfungsamt ist dem Stadtrat unterstellt. Der Bürgermeister hat keine Weisungsbefugnis zu Arbeits- und Prüfungsvorgängen. In dem Dokument werden Vorwürfe gegen die Verwaltung erhoben. Im Wortlaut heißt es: »Die Rechnungsprüfung hat in der Vergangenheit in ihrer Funktion der Prüfung für den Rat (É) einwandfrei funktioniert.« Verwiesen wird auf kritische Prüfungsberichte des Amtes. Als eines von mehreren Beispielen werden in dem Papier die umstrittenen Zinsgeschäfte der Stadt genannt. Dass die Prüfung einwandfrei funktioniert habe, was so auch vom Gesetzgeber über die Gemeindeordnung gewollt sei, sei offenbar gerade das Problem. »Die Verwaltung geriet durch die Berichte unter einen gewissen Druck. Dies war auch insofern begründet, als die Rechnungsprüfung sehr zahlreiche und teils massive Rechtsverstöße durch die Verwaltung feststellen musste. Genau dies scheint der Rechnungsprüfung nunmehr der Grund, eine Verlagerung zur Kreisverwaltung anzustreben. Dass die Stadtverwaltung dies anders darzustellen versucht, zum Beispiel mit der Notwendigkeit, Stellen zu besetzen, ist uns dabei bewusst«, heißt es weiter. Verwaltung und Bürgermeister führen in der zurückgezogenen Vorlage als weiteren Vorteil der Übertragung der Aufgaben an den Kreis an, »dass die Erfahrung der Prüfer aus ihrer Tätigkeit bei der Kreisverwaltung und für die Städte Lübbecke und Espelkamp einfließen könne. Neben den reinen Rechtsmäßigkeitsprüfungen werden dadurch vergleichende und vor allem auch beratende Aspekte in die Prüfungstätigkeit eingebracht.« Dies wiederum bewertet das Rechnungsprüfungsamt der Stadt ebenfalls anders. Mit einer Verlagerung an den Kreis würden für die Prüfungen oft bedeutsame Kenntnisse vor Ort, schnelle Entscheidungswege und Rückfragemöglichkeiten nicht mehr im bisherigen Umfang gegeben sein. Überlegungen zur Übertragung an den Kreis seien nur dann sinnvoll, »wenn die Aufgaben dort besser, schneller oder kostengünstiger erledigt würden.« Als Gründe für den Verbleib der Prüfung in Bad Oeynhausen werden in der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes weitere Punkte aufgelistet; so unter anderem diese: Die Kontrolle und Prüfung der Verwaltung durch die Städte selbst ist wichtiges Element kommunaler Selbstverwaltung. Die Prüfung durch Beschäftigte des Kreises würde dies einschränken. Die örtliche Prüfung ist das wirksamste Kontrollinstrument des Rates über die Verwaltung. Verwiesen wird auch darauf, dass die Übertragung der Rechnungsprüfung an den jeweiligen Kreis in der Gemeindeordnung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Qualität vorgesehen sei. Dies gelte besonders für mittlere und kreisangehörige Städte und kleinere kreisangehörige Gemeinden. In der Erklärung heißt es: »Für eine mittlere kreisangehörige Stadt der Größe Bad Oeynhausens ist eine solche Übertragung zumindest ungewöhnlich.«
© 2010 WESTFALEN-BLATT - Bad Oeynhausener Anzeiger und Tageblatt 24.02.2010
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