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Stadtrat entscheidet über Bürgerbegehren
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Mittwoch, 24. April 2013
Sondersitzung am 15. Mai im Rathaus I

Bad Oeynhausen(mcs). Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Zusammenhang mit der Rekommunalisierung der Eon Westfalen-Weser AG entscheidet der Rat der Stadt Bad Oeynhausen bei einer Sondersitzung am Mittwoch, 15. Mai, um 17 Uhr im großen Sitzungsaal von Rathaus I. In der vergangenen Woche hatte der Verein Gaspreis-runter-Westfalen 3300 Unterschriften zur Beantragung eines Bürgerbegehrens an Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann übergeben und damit das Verfahren in Gang gesetzt (das WESTFALEN-BLATT berichtete).

»Derzeit überprüft die Verwaltung, ob alle Unterschriften gültig sind«, sagte Stadtsprecher Volker Müller-Ulrich gestern dieser Zeitung. Dazu würden die Adressen der Unterzeichner mit dem Wählerverzeichnis verglichen. Zur Beantragung eines Bürgerbegehrens seien etwa 2800 Unterschriften nötig. Das entspreche sieben Prozent der Bevölkerung. »Wenn der Stadtrat das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, ihm aber nicht beitritt, muss laut Gemeindeordnung innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden«, sagte Volker Müller-Ulrich. Damit der Bürgerentscheid Erfolg hätte, würde eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen nicht reichen. Die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen müsste zugleich mindestens 20 Prozent der Bevölkerung entsprechen.
»Sollte das Bürgerbegehren für zulässig erklärt werden, dürften wir bis zum daraus resultierenden Bürgerentscheid keine anders lautenden Entscheidungen treffen«, sagte der Stadtsprecher. Das hätte insbesondere Auswirkungen im Hinblick auf eine mögliche Aufstockung der Anteile der Stadt an der Westfalen-Weser Energie: Stichtag diesbezüglich ist der 7. Juni.

© 2013 WESTFALEN-BLATT - Bad Oeynhausener Anzeiger und Tageblatt vom 24.04.2013