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Grundschulen brauchen mehr Platz
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Dienstag, 05. Februar 2013
Schulentwicklungsplan Thema in der nächsten Schulausschusssitzung am Dienstag, 12. Februar

Von Nicole Bliesener
Bad Oeynhausen. Die Altstadtgrundschule, der Grundschulverbund Wichern-Lohe, die Grundschule Rehme-Oberbecksen und der neue Grundschulverbund zwischen Weser und Wiehen brauchen mehr Platz. Diese Bedarfsabfrage ist Bestandteil des Schulentwicklungsplans für die Primarstufe. Und dieser Plan ist Thema in der nächsten Sitzung des Schulausschusses am 12. Februar, im Großen Sitzungssaal des Rathauses.

In der Altstadtgrundschule beispielsweise weisen die Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr auf eine mögliche dritte Eingangsklasse hin. Dies erfordere eine Überarbeitung des Raumkonzepts. „Klassenräume der Ganztagsklassen müssten so umgestaltet werden, dass sie sich auch für die Nachmittagsbetreuung eignen“, heißt es in der Tischvorlage.

Drei Räume – ein Werkraum, ein Besprechungsraum und ein Lehrmittelraum werden – basierend auf den aktuellen Schülerzahlen benötigt an der Grundschule Rehme-Oberbecksen. Der Grundschulverbund Wichern hat für den Standort an der Schulstraße zusätzlichen Bedarf angemeldet.

Nach einer neuen Formel berechnet werden sollen künftig – nach dem Willen der Landesregierung – die Anzahl der Eingangsklassen. Grund für diese Änderung ist die Vorgabe, dass es keine Grundschulklassen mit mehr als 29 Schülern mehr geben soll. „Die Kommunen sollen die Klassenrichtzahl ermitteln, in dem sie die Anzahl der angemeldeten Erstklässler durch 23 teilen“, erläutert Rainer Printz, der bei der Stadt für den Bereich schulen zuständig ist.

Wie die veränderte Aufgabe des Schulträgers künftig genau aussieht, ist noch nicht klar. „Das 8. Schulrechtsänderungsgesetzt ist zwar im September verabschiedet worden, es fehlen aber noch die Ausführungsbestimmungen“, so Printz.

Mit dem Gesetz will die rot-grüne Landesregierung gravierende Unterschiede bei der Klassengröße und damit auch bei der Lehrerversorgung reduzieren. Und es soll den Kommunen langfristige Planungssicherheit gewähren. Ziel sei ein dauerhaft finanzierbares wohnungsnahes Schulangebot.

„Bislang haben wir als Schulträger nur die Zügigkeit der Grundschulen festgelegt, das Recht der Klassenbildung lag beim Schulleiter“, so Printz. Und dies solle auch künftig so bleiben.

Aber es sei dann auch möglich auf die Besonderheiten der einzelnen Schulen einzugehen. Beispielsweise könne der Schulträger, um der Forderung nach dem gemeinsamen Unterricht (Inklusion) Rechnung zu tragen, an der Grundschule Eidinghausen eine Eingangsklasse zusätzlich bewilligen.

© 2013 NEUE WESTFÄLISCHE - Bad Oeynhausener Kurier vom 05.02.2013