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Pressemitteilungen - Stellungnahmen BBO - Ratsmitglied Axel Nicke |
Axel Nicke wehrt sich gegen schwere Vorwürfe im Stadtrat |
Freitag, 09. März 2012 |
Pressemitteilung von Axel Nicke  WB / NW 08.03.2012 „Wie hinreichend bekannt ist, bin ich - sowie meine Kollegen der BBO und früher der Grünen/Bürgerforum - im Hinnehmen von regelmäßigen Angriffen der politischen Konkurrenz mittlerweile routiniert. Auf die schweren Anschuldigungen und Unterstellungen des Herrn Dr. Winkelmann in der Ratssitzung am 29.02.2012, die den Eindruck erwecken sollten, ich versuche auf die Vergabe der Erweiterung der Stadtwerke Einfluss zu nehmen, muss ich aber ausführlich reagieren, weil diese dazu geeignet sind, mir die Lebensgrundlage zu entziehen, da ich selbstständig tätig bin. Dazu habe ich mir in den vergangenen Tagen zusätzlich ausführlichen rechtlichen Rat eingeholt. Herr Dr. Winkelmann äußerte wörtlich: „Das erfüllt den Anfangsverdacht der versuchten Einflussnahme bei der Auftragsvergabe“ Dies ist eine unzulässige Anmaßung des Herrn Dr. Winkelmann, denn noch herrscht in Deutschland Gewaltenteilung. Zu solchen Feststellungen ist nämlich nur die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht befugt. Dies würde aber weiterhin voraussetzen, dass der Vorwurf auch bewiesen oder hinreichend wahrscheinlich ist. Eine rechtswidrige Einflussnahme auf die Auftragsvergabe eines Vorhabens kann ich grundlegend aber schon deshalb nicht haben, weil das Auftragsvergabeverfahren klar gesetzlich geregelt ist. Dieses Verfahren hat die Verwaltung der Stadtwerke sauber abzuwickeln. Die Vergabe eines Auftrages erfolgt letztlich über einen Mehrheitsbeschluss im Verwaltungsrat der Stadtwerke. Und über eine solche Mehrheit verfügt weder die BBO noch ich selbst. Dies wissen alle politischen Vertreter und auch Herr Dr. Winkelmann selbstverständlich. Er ist nämlich auch selbst Mitglied dieses Verwaltungsrates. In diesem Gremium der Stadtwerke habe ich genau eine Stimme. Und die habe ich nicht für mich, sondern für die BBO. Die anderen Mitglieder haben zusammen 10 Stimmen. Wie sollte ich also zu einem Vorteil gelangen? Darüber hinaus ist die Befangenheit von Ratsmitgliedern, die selbstredend zu keinem Vorteil gelangen dürfen, in der Gemeindeordnung klar geregelt. Wenn man aber meinen würde, ich sei befangen, dann dürfte ich an der Beschlussfassung über eine Vergabe in der Sache im Verwaltungsrat der Stadtwerke gar nicht teilnehmen, dann stünde es also 0 zu 10. Letztendlich müsste sich die von mir ins Gespräch gebrachte Firma aber überhaupt erst an der Ausschreibung beteiligt haben oder beteiligen wollen. Hat sie aber nicht. Herr Dörr (Stadtwerkevorstand) hatte mich darüber informiert, dass die Maßnahme in Einzelgewerken ausgeschrieben würde. Dafür kam die mir bekannte Firma aber nicht in Betracht, weil es sich um einen Generalunternehmer handelt. Die Information bekam ich von Herrn Dörr bereits am 09.02.2012, lange bevor sich die Fantasie des Herrn Dr. Winkelmann in ungeahnter Weise ausdehnte. Das Vergabeverfahren hatte zu dem fraglichen Zeitpunkt auch noch gar nicht begonnen! Es ist darüber hinaus in keiner Weise verwerflich einen Partner im Kopf zu haben, der sich für ein formalisiertes Verfahren bewerben könnte, in dem gesetzlich klar vorgeschrieben ist, wie und an wen der Auftrag zu vergeben ist. Es ist auch nicht verwerflich, dazu Erkundigungen beim Vorstand der Stadtwerke einzuholen. Diese Erkundigungen hatten ja gerade auch zum Gegenstand, die Sache von Anfang an offen zu behandeln. Bei einer Bewerbung der Firma wäre also jedem klar gewesen, dass ich mit ihr in Verbindung stehe. Offener geht es doch wohl nicht! Und Herr Dr. Winkelmann weiß auch sehr genau, dass sich nämlich keine Firma aus Bad Oeynhausen und Umgebung mehr an einem Vergabeverfahren beteiligen könnte, wenn sie Bekannte im politischen Raum hätte und diese Bekannten sofort dem Verdacht der Einflussnahme ausgesetzt wären. Kein Rechtsanwalt, kein Gutachter, kein Bauunternehmer und auch kein Architekt. Und in der Vergangenheit ist es doch auch des Öfteren vorgekommen, dass Aufträge an Verwandte von Ratsmitgliedern oder ehemalige Ratsmitglieder aus großen Fraktionen vergeben wurden. Wir erinnern uns da beispielsweise an Architektenleistungen beim Schulzentrum Süd, ohne unterstellen zu wollen, dies sei rechtlich nicht in Ordnung gewesen. Und wenn sich jemand von uns im Vorfeld einer Auftragsvergabe nur nach dem Verfahren erkundigt, dann wird ein derartiger Aufstand gemacht? Wohlgemerkt wird es hier nicht einmal zum Auftrag an diese Firma kommen, sie hat sich nicht mal an dem Verfahren beteiligt! Bei Mitgliedern der BBO gelten also offenbar andere Regeln. Ich bin seit 1994 im Stadtrat und ich bin noch nie in den Anschein geraten, ich wollte ein Vergabeverfahren beeinflussen oder irgendwelche andere Vorteile für mich in Anspruch nehmen. Das weiß selbstverständlich auch die politische Konkurrenz. Ich und meine Fraktion haben sich im Gegenteil immer für die Streiter auf Bürgerseite verstanden und haben auch immer so gehandelt. In politischen Fragen und Entscheidungen der Vergangenheit, in denen ich nur im Entferntesten hätte befangen sein können, habe ich mich im Vorfeld nachweislich stets für befangen erklärt oder den Rechtsrat der Verwaltung angefordert. So geschah dies auch vor einigen Jahren in der SGH. Damals erfolgte die Information über eine Idee zur Überplanung von Grundstücken meinerseits an den Aufsichtsrat der SGH umgehend. Die Idee wurde nie verwirklicht. Herr Dr. Winkelmann suggerierte hingegen mehrfach, dass ich bei der SGH versucht hätte, Einfluss zu nehmen. Dagegen, dass ich bei der Stadtwerkeerweiterung Einfluss nehmen wolle, um mir womöglich einen Vorteil zu verschaffen, spricht eindeutig auch, dass ich mich öffentlich klar geäußert habe, dass diese Maßnahme in der geplanten (teuren) Variante nicht umgesetzt werden sollte. Im Sinne des Gebührenzahlers - auf die diese Kosten zum Teil umgelegt würden - , ist hier aus meiner Sicht Kostenzurückhaltung geboten. Und das haben wir in der Ratssitzung auch nicht alleine so gesehen. Das würde ich wohl kaum so geäußert haben, wenn ich Interesse daran hätte, mir durch einen Auftrag in meinem Sinne Vorteile verschaffen zu wollen. Weiter bleibt fraglich, warum der Bürgermeister die Ausführungen des Herrn Dr. Winkelmann nicht unterband, wie von Herrn Barg mehrfach verlangt. Herr Dr. Winkelmann sprach nämlich eindeutig nicht mehr zur Sache, wie es die Geschäftsordnung erfordert. Auch als ich mehrfach darum bat, den anwesenden Herrn Dörr, als Leiter der Stadtwerke als wichtigem Zeugen des Gesprächs, anzuhören, wurde dies vom Bürgermeister abgelehnt. Nun mag das vielleicht formal richtig gewesen sein, aber bei derartigen Vorwürfen wäre es ratsam gewesen, gfls. in einer Sitzungsunterbrechung, u.a. denjenigen zu hören, der diese Vorwürfe ohne weiteres aus der Welt hätte schaffen können. Darüber hinaus hat Herr Dr. Winkelmann die Thematik in öffentlicher Sitzung gleich mehrfach aufgegriffen und zwar auch nachdem ich - und auch andere - darauf hingewiesen haben, dass die Vorwürfe in nicht öffentlicher Sitzung hätten erörtert werden können. Auch der Bürgermeister griff diese Problematik nicht auf, sondern ließ die Sache als Sitzungsleiter einfach laufen. Offenbar wird hier also ganz systematisch mit zweierlei Maß gemessen. Daher erscheinen mir diese Unterstellungen auf meine in einem Telefonat – vielleicht sogar unbedachte, weil arglose, Äußerung – Teilen der politischen Konkurrenz mehr als konstruiert, um mir persönlich Schaden zuzufügen. Dies kann natürlich gelingen, weil natürlich jeder weiß, dass ich durch mein politisches Engagement eine Person des öffentlichen Lebens bin. Aber dass auf ein privat geführtes Telefongespräch, eine solche konstruierte Unterstellung und dann noch in öffentlicher Sitzung folgt, damit konnte ich nicht rechnen, zeigt aber um so deutlicher die Zielsetzung einiger politischer Mitbewerber. Der Verdacht dieser unlauteren Zielsetzung wird auch dadurch gestützt, dass Herr Dr. Winkelmann vorschlägt, die Dinge in den Gremien der Stadtwerke weiter zu behandeln. Diese Gremien sind hierfür aber nicht zuständig. Die Feststellung, ob hier eine Beeinflussung meinerseits vorliegt oder nicht, hat im Zweifel die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht zu treffen. Das Verweisen in die Gremien der Stadtwerke kann nur dem Zweck dienen, die Dinge „am Kochen zu halten“, womöglich weiterhin in öffentlichen Sitzungen oder durch Veröffentlichungen aus diesen Sitzungen. Der richtige Weg wäre gewesen, die Dinge sofort in nicht öffentlicher Sitzung des Verwaltungsrats zu klären. Dann hätten sie sich in Luft aufgelöst. Aber dies war offenbar gar nicht gewollt. Dieser Angriff ist aber kein Einzelfall. Häufig dann, wenn Verwaltung oder die genannten Fraktionen kritisiert werden, kommt es zu den immer selben Automatismen: Wir erinnern uns hier nur beispielhaft an den Versuch des Bürgermeisters im Jahre 2009, das Rechnungsprüfungsamt aufzulösen und die Aufgaben dem Kreis zu übertragen, nur weil dies zahlreiche und schwere Rechtsverstöße in Sachen Zinswetten pflichtgemäß feststellte. Und alle werden sich auch gut daran erinnern, dass der selbe Bürgermeister meinen Fraktionskollegen Reiner Barg bei der Staatsanwaltschaft anzeigte, nur mit dem Ziel, Herr Barg dürfe nicht länger behaupten, er – der Bürgermeister – habe Rechtsverstöße in Sachen Zinswetten begangen, obwohl dies mindestens kommunalrechtlich eindeutig erwiesen war. Herr Barg hat aber absolut nichts Verbotenes getan. Er durfte dies aber selbstverständlich alles sagen, denn auch die Staatsanwaltschaft stellte keine Straftat des Herrn Barg fest. In der gleichen Angelegenheit hat sich der Bürgermeister in zahlreichen Rats- und Ausschusssitzungen nicht für befangen gehalten und in der Sache, in der strafrechtliche Ermittlungen liefen und laufen, munter weiter mit diskutiert und die Sitzungen in diesem Punkt sogar geleitet. Weil dies alles kein Spaß ist, empfehle ich Herrn Dr. Winkelmann dringend, die Dinge bei der Staatsanwaltschaft gegen mich zur Anzeige zu bringen. Wenn diese die Vorwürfe bestätigt, dann kann man gerne öffentlich behaupten, ich hätte das Vergabeverfahren „Erweiterung Stadtwerke“ rechtswidrig beeinflusst. Ratstätigkeit bedeutet, im Bürgerauftrag zum Wohle der Stadt und deren Bürger zu handeln. Es ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die nicht dazu missbraucht werden darf, wen auch immer in seinem Erwerbs- und Privatleben ungerechtfertigt Schaden zuzufügen. Gez. Axel Nicke 08.03.2012 Pressemitteilung von Axel Nicke vom 08.03.2012 |
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