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Pressemeldungen - Bezirksregierung Detmold Zinswettgeschäfte B.O. PDF Drucken E-Mail
Zinsmanagement der Stadt Bad Oeynhausen
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Dienstag, 23. Juni 2009
Bezirksregierung bestätigt Rechtsauffassung des Landrates

Die Bezirksregierung Detmold hat auf Beschluss des Rates der Stadt Bad Oeynhausen das bisherige Vorgehen des Landrates des Kreises Minden-Lübbecke in Bezug auf Zinssicherungsgeschäfte der Stadt Bad Oeynhausen überprüft.

Diese Überprüfung anhand der vorgelegten Unterlagen hat ergeben, dass die Aufsichtsmaßnahmen des Landrates gegenüber der Stadt und dem Bürgermeister nicht zu beanstanden sind.

Die seitens des Landrates eingeforderten Maßnahmen zur Risíkominimierung der Zinssicherungsgeschäfte werden von der Bezirksregierung begrüßt.

Bei zwei sogenannten Spread-Swap-Geschäften, die der Bürgermeister und der Kämmerer für die Stadt in den Jahren 2007 und 2008 abgeschlossen haben, ist die Risikoverteilung zu Lasten der Stadt nicht angemessen bewertet worden.

Allerdings ist es inzwischen zu einer Neuvereinbarung mit der Westdeutschen Landesbank (WestLB) gekommen.

Der Rat der Stadt hat es zudem selbst in der Hand, weitere Kontroll- und Sicherungsinstrumente für die Zukunft festzulegen.

Auch die Überprüfung, ob der Landrat das Dienstrecht gegenüber Bürgermeister Klaus Müller-Zahlmann recht- und pflichtgemäß ausgeübt hat, hat keinerlei Grund zur Beanstandung ergeben.

Für die Prüfung von Haftungsansprüchen nach dem Landesbeamtengesetz, die Schaden und Verschulden voraussetzen, ist die Stadt zuständig.

Letztlich wird das wirtschaftliche Handeln der Stadt insgesamt  auch im Blick der Gemeindeprüfungsanstalt NRW bleiben.

© 2009 Bezirksregierung Detmold -
03.06.2009